KASSE 2020 ... aber sicher!

 


Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sind im Dezember 2016 von Bundestag und Bundesrat die Regelungen für den Einsatz von Kassensystemen und Registrierkassen deutlich verschärft worden. Erste Änderungen, wie z.B. die Einführung der „Kassennachschau“ sind bereits seit 2018 in Kraft.


Mit dem 1. Januar 2020 werden nun die Kernpunkte der neuen Vorschriften verbindlich. Dabei handelt es sich um den Einsatz einer sogenannten „zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)“ mit der Kasse, einer Belegausgabepflicht und einer Meldepflicht für die Kassen und Technischen Sicherheitseinrichtungen. Darüber hinaus können bei Verstößen gegen die neu eingeführten Pflichten Bußgelder bis zu einer Höhe von 25.000 Euro im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens fällig werden.


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Muss jede Kasse zertifiziert werden?

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Was macht die TSE?

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Bin ich verpflichtet, eine TSE einzusetzen / nachzurüsten?

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Was passiert mit den Kassen, die nicht nachrüstbar sind?

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Muss die Kasse / TSE bei den Finanzbehörden gemeldet werden?

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Muss ich für jeden Verkauf einen Bon ausgeben?

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Der Termin 1. Januar 2020 ist verschoben worden, stimmt das?

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Im Zuge der Umsetzung der Kassensicherungsverordnung besteht Handlungsbedarf für viele Betreiber von Kassensystemen. Mit Lösungen von DDS sind Sie auf der sicheren Seite: